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Die Stadt macht vorwärts mit der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze

28.04.2021
Die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze soll das kantonale Zentrumsgebiet Ober-winterthur/Grüze direkt an die Autobahnumfahrung anschliessen. Der Kantonsrat hat die Erschliessung 2017 im kantonalen Richtplan festgesetzt. Mit einer vertiefenden Vorstudie will das Tiefbauamt nun die Machbarkeit bestätigen. Die Studie soll bis 2024 vorliegen. Sie ist die Grundlage für die Eingabe ins nächste Agglomerationsprogramm des Bundes. Um die Vorstudie erarbeiten zu können, wird das Departement Bau bis im Sommer dem Stadtrat einen Kreditantrag zuhanden des Grossen Gemeinderats vorlegen.

Die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze soll das kantonale Zentrumsgebiet Ober­winterthur/Grüze direkt an die Autobahnumfahrung anschliessen. Der Kantonsrat hat die Erschliessung 2017 im kantonalen Richtplan festgesetzt. Mit einer vertiefenden Vorstudie will das Tiefbauamt nun die Machbarkeit bestätigen. Die Studie soll bis 2024 vorliegen. Sie ist die Grundlage für die Eingabe ins nächste Agglomerationsprogramm des Bundes. Um die Vorstudie erarbeiten zu können, wird das Departement Bau bis im Sommer dem Stadtrat einen Kreditantrag zuhanden des Grossen Gemeinderats vorlegen.

Das Projekt Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze hat eine lange und wechselvolle Planungsgeschichte hinter sich. Schon im Jahr 1995 wurde das Gebiet Oberwinterthur/Grüze als Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung festgelegt. Schon damals war klar, dass die Erschliessung des Gebietes ungenügend ist. Im städtischen Gesamtverkehrskonzept, dem der Grosse Gemeinderat 2011 ohne Gegenstimme zugestimmt hat, ist die Realisierung einer neuen Strasse zur Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze enthalten. Nach verschiedenen Planungen und Änderungen wurde schlussendlich 2017 mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans eine Linienführung festgelegt. Sie beinhaltete zu einem grossen Teil eine Tunnellösung im Bereich Hegi, liess in anderen Abschnitten aber auch noch Varianten offen.

Das Projekt Zentrumserschliessung hat bei der Stadt seitdem eine sehr hohe Priorität, und es wird intensiv daran gearbeitet. Eine speziell dafür geschaffene Stelle im Tiefbauamt wurde im Mai 2019 besetzt. Seitdem wurden verschiedene Abklärungen durchgeführt und vertieft. Sie haben gezeigt, dass es starke technische Vorbehalte zur Linienführung gibt, wie sie im Richtplan eingetragen worden war. Die Hauptthemen dabei sind der Grundwasserschutz und der Tunnelbau, die Schwierigkeit des dicht bebauten Umfelds sowie das mittlerweile realisierte Hochwasserschutzprojekt Hegmatten. Gemäss Tiefbauamt gibt es aber Lösungsansätze, die technisch machbar sind.

Mit einer vertiefenden Vorstudie soll vor allem die Linienführung abschliessend geklärt und ihre Machbarkeit nachgewiesen werden. Andere wichtige Punkte sind die flankierenden Massna­hmen und Umweltthemen. Die Vorstudie baut auf bestehenden Studien auf. Die vertiefende Vorstudie ist Grundlage für die Projektierung und Finanzierung des Gesamtprojektes. Der Vorteil der Vorstudie ist, dass bis 2024, ohne einen kostenintensiveren und längeren Projektierungsprozess durchzuführen, Planungssicherheit und Klarheit geschaffen werden können. Es entsteht dadurch auch keine Zeitverzögerung.

Auf der Grundlage der Studie soll dann bis 2026 die Projektfinanzierung zwischen Stadt und Kanton definiert und genehmigt werden. Von 2027 bis 2029 kann das Vorprojekt und von 2030 bis 2032 das Bauprojekt erarbeitet werden. Die Bauausführung soll 2035 starten und wird fünf Jahre dauern.

Am 29. November 2020 haben rund 63 Prozent der Stimmberechtigten dem Kredit von 59,4 Millionen Franken für die «Querung Grüze», der neuen Busbrücke zur Erschliessung des Gebiets mit dem öffentlichen Verkehr zugestimmt. Zur Gesamtverkehrslösung für Neuhegi-Grüze gehört auch die Zentrumserschliessung. Die Stadt treibt gemeinsam mit dem Kanton Zürich die Planung intensiv voran, damit das Vorhaben in das nächste Agglomerationspro­gramm des Bundes, voraussichtlich 2025, aufgenommen werden kann. Bis in diesem Sommer wird das Departement Bau dem Stadtrat einen Antrag für einen Planungskredit an den Grossen Gemeinderat zur Durchführung der vertiefenden Vorstudie vorlegen.

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