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Das Theater Winterthur wird saniert

06.10.2022
Das Stadtparlament hat den vom Stadtrat beantragten Kredit von 2,5 Millionen Franken für die grosszyklische Sanierung des Theater Winterthur gutgeheissen. Dies im Wissen, dass der weitaus grösste Teil der Ausführungskosten von insgesamt 34,5 Millionen Franken als gebunden gilt. Der Entscheid ebnet den Start für die dringlichen Sanierungsarbeiten am Theater.

Das Stadtparlament hat den vom Stadtrat beantragten Kredit von 2,5 Millionen Franken für die grosszyklische Sanierung des Theater Winterthur gutgeheissen. Dies im Wissen, dass der weitaus grösste Teil der Ausführungskosten von insgesamt 34,5 Millionen Franken als gebunden gilt. Der Entscheid ebnet den Start für die dringlichen Sanierungsarbeiten am Theater.

Das Theater Winterthur muss nach vierzig Jahren durchgehenden Betriebs umfassend saniert werden. Zu den Sanierungsmassnahmen gehören die Erneuerung der veralteten Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie die bautechnische Anpassung des Gebäudes an heutige behördliche und gesetzliche Vorgaben. Die Ausführungskosten belaufen sich auf brutto rund 34,5 Millionen Franken, aufgeteilt in ungebundene (3,7 Millionen Franken) und gebundene (30,8 Millionen Franken) Ausgaben. 

Den im Juni vom Stadtrat beantragten Netto-Kredit in der Höhe von 2,5 Millionen Franken (Medienmitteilung vom 17.6.2022) hat das Stadtparlament in seiner Sitzung vom 19. September deutlich gutgeheissen. Zusammen mit den 1,2 Millionen Franken aus dem kantonalen Lotteriefonds (heute Gemeinnütziger Fonds des Kanton Zürichs) bilden diese Gelder den Anteil sogenannt ungebundener oder neuer Ausgaben. Sie sind für Massnahmen bestimmt, welche die Instandstellung der Liegenschaft auch nach aussen hin als Erneuerung sichtbar machen. Es sind dies mehrheitlich Optimierungen für den Betrieb, die Besuchenden und die Künstlerinnen und Künstler.

Den weitaus grösseren Anteil an den vorliegenden Sanierungskosten, nämlich 30,8 Millionen Franken, machen die gebundenen Ausgaben aus. Sie dienen vornehmlich Baumassnahmen, ohne die eine Weiterführung des Theaterbetriebs und eine bestimmungsgemässe Nutzung der Liegenschaft unter Einhaltung einschlägiger Vorgaben nicht mehr möglich ist. Dabei handelt es sich insbesondere um die Erneuerung der Anlagen für Heizung, Lüftung, Kühlung und der Sanitär- und Elektroanlagen sowie der Veranstaltungstechnik. 

Die Totalsanierung des Theaters soll in der Spielsaison 2024/ 2025 in einem Zug stattfinden. Sie wird gemäss Planung fünfzehn Monate dauern. Weil in diesem Zeitraum in der Theaterliegenschaft kein Betrieb möglich ist, sind derzeit Abklärungen für eine Ersatzspielstätte im Gang. Die Wiederinbetriebnahme der Theaterliegenschaft ist auf den Saisonstart 2025/2026 geplant.

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