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BMX-Anlage: Altlastensanierung wegen ehemaliger Schiessanlage Dättnau-Töss

24.09.2020
Der ehemalige Zielhang der Schiessanlage Dättnau-Töss muss gemäss Auflage des Kantons im Perimeter des heutigen Zuschauerbereichs der BMX-Anlage von Altlasten befreit werden. Der Stadtrat hat dafür gebundene Ausgaben von 1,4 Millionen Franken bewilligt. Bund und Kanton werden sich mit 700 000 bis 800 000 Franken an den Aufwendungen beteiligen. Der Baustart erfolgt im Oktober.

Der ehemalige Zielhang der Schiessanlage Dättnau-Töss muss gemäss Auflage des Kantons im Perimeter des heutigen Zuschauerbereichs der BMX-Anlage von Altlasten befreit werden. Der Stadtrat hat dafür gebundene Ausgaben von 1,4 Millionen Franken bewilligt. Bund und Kanton werden sich mit 700 000 bis 800 000 Franken an den Aufwendungen beteiligen. Der Baustart erfolgt im Oktober.

Die Schiessanlage Dättnau in Töss war bis 1980 in Betrieb. Der ganze Bereich des Zielhangs ist im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Ein Teil der vorwiegend mit Blei verunreinigten Flächen befindet sich im Bereich der Naturtribüne der BMX-Anlage, weitere Flächen liegen im angrenzenden Waldstück. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL) hat den belasteten Bereich auf dem Gelände der BMX-Anlage als sanierungsbedürftig beurteilt. Die Stadt Winterthur wurde beauftragt, ein Sanierungskonzept bis Ende 2019 vorzulegen und anschliessend umzusetzen. Sind die Sanierungsarbeiten erfolgt, gilt der Bereich als schadstofffrei und kann aus dem Kataster der belasteten Standorte entlassen werden. Die nicht von der Sanierung betroffenen, schwer zugänglichen Flächen im Wald werden teilweise eingezäunt respektive mit Tafeln gekennzeichnet.

Für die Sanierung hat der Stadtrat gebundene Ausgaben in der Höhe von 1,4 Millionen Franken bewilligt. Die beauftragten Spezialfirmen werden folgende Arbeiten ausführen: Freilegen des Sanierungsperimeters, schichtweises Ausheben des belasteten Bodens, Triagieren und Klassifizieren des Materials, Abtransport und Entsorgung, Wiederherstellung der Naturtribüne und Rekultivierung mit unbelastetem Material. Nach erfolgter Bauabrechnung kann ein Kostenteilungsgesuch an Bund und Kanton gestellt werden. Aufgrund der Erfahrungen der Spezialfirmen darf mit Rückerstattungen zwischen 700 000 und 800 000 Franken gerechnet werden.

Mit Rücksicht auf den Sportbetrieb starten die Arbeiten im kommenden Oktober. Sie können, je nach Wetterverhältnissen, noch dieses Jahr abgeschlossen werden.

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