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Asylunterkunft des Kantons in der Zivilschutzanlage Mattenbach

25.11.2022
Ab voraussichtlich 5. Dezember 2022 wird die Zivilschutzanlage Mattenbach vorübergehend als Asylunterkunft genutzt. Auf Anfrage des Kantons Zürich hat die Stadt Winterthur entschieden, dem kantonalen Sozialamt in der Zivilschutzanlage 80 bis 100 Plätze für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Eine Betreuung rund um die Uhr wird sichergestellt.

Ab voraussichtlich 5. Dezember 2022 wird die Zivilschutzanlage Mattenbach vorüber­gehend als Asylunterkunft genutzt. Auf Anfrage des Kantons Zürich hat die Stadt Winterthur entschieden, dem kantonalen Sozialamt in der Zivilschutzanlage 80 bis 100 Plätze für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Eine Betreuung rund um die Uhr wird sichergestellt.

Die Lage im Asylbereich bleibt angespannt. Bund, Kantone und Gemeinden sind parallel zu den Folgen des Krieges in der Ukraine auch mit mehr neuen Asylgesuchen aus anderen Ländern konfrontiert. Die Unterkünfte des Bundes reichen aktuell nicht aus, um die Asylsuchenden aufzunehmen. Daher weist der Bund Geflüchtete schneller den Kantonen zu. Das hat zur Folge, dass der Kanton Zürich zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen muss. Die Stadt Winterthur erfüllt aktuell ihr Aufnahmekontingent an Geflüchteten.

Kantonale Asylunterkunft Mattenbach

Auf Anfrage des Kantons Zürich hat die Stadt Winterthur entschieden, dem kantonalen Sozialamt in der Zivilschutzanlage 80 bis 100 Plätze für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung der Zivilschutzanlage ist vorsorglich bis Sommer 2023 vereinbart. Die Anlage wird aber nur so lange als nötig betrieben werden. Für den Betrieb des Zentrums und die Betreuung der Asylsuchenden in der Zivilschutzanlage Mattenbach hat der Kanton die ORS Service AG beauftragt. Zu Beginn wird die ORS von der Zivilschutzorganisation Winterthur und Umgebung personell unterstützt.

In der Zivilschutzanlage wird der Kanton Geflüchtete unterbringen, die sich noch nicht lange in der Schweiz aufhalten. Es sind Asylsuchende in einem laufenden Verfahren und Personen mit Schutzbedarf (Status F), bevor sie den Gemeinden zugewiesen werden. Asylsuchende kommen zurzeit vor allem aus Afghanistan, der Türkei, Eritrea, Syrien und Burundi.

Vereinbarungen mit Schule für einen ungestörten Schulbetrieb

Die Zivilschutzanlage liegt unter dem Schulhaus Mattenbach. Die Schulleitungen Mattenbach und die ORS stehen in Kontakt miteinander. Den erwachsenen Bewohnenden der Asylunterkunft ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur ausserhalb der Schul- und Betreuungszeiten gestattet. Die ORS hat bereits Erfahrungen mit dem Betrieb von Asylzentren an Schulstandorten.

Die Stadt leistet ihren Beitrag im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Mit der Zivilschutzanlage Mattenbach leistet die Stadt Winterthur einen weiteren wichtigen Beitrag für die «Verbundaufgabe Asyl», welche Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam zu bewältigen haben. Bereits im Zusammenhang mit den Ukraine-Geflüchteten haben Kantone, Städte und Gemeinden zusätzliche Aufgaben übernommen, so auch Winterthur. Nun ist es dringend nötig, dass auch der Bund wieder Verantwortung übernimmt. Dies gilt insbesondere für die Gesamtplanung und Unterbringung. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen soll der Bund mehr Plätze zur Verfügung stellen. Dabei soll er die Möglichkeiten und Kapazitäten des VBS (Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) ausschöpfen. Ausserdem muss der Bund rasch zu den ordentlichen Abläufen im Asylverfahren zurückkehren und die Behandlung der Asylgesuche in der vorgesehenen Frist wieder gewährleisten.

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