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Abwasser: Finanzierung der Beseitigung von Mikroverunreinigungen

01.09.2017
Abwasserreinigungsanlagen (ARA) müssen ab einer gewissen Grösse neu eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen, die der Beseitigung von Mikroverunreinigungen dient. Die Finanzierung dieser Massnahme erfolgt über eine Abgabe, die vom Bund festgelegt und bei den Betreibern von ARAs eingezogen wird. Für die Winterthurer ARA beträgt die Abgabe gesamthaft 1,2 Millionen Franken jährlich.

Abwasserreinigungsanlagen (ARA) müssen ab einer gewissen Grösse neu eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen, die der Beseitigung von Mikroverunreinigungen dient. Die Finanzierung dieser Massnahme erfolgt über eine Abgabe, die vom Bund festgelegt und bei den Betreibern von ARAs eingezogen wird. Für die Winterthurer ARA beträgt die Abgabe gesamthaft 1,2 Millionen Franken jährlich.

Die Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz weisen einen sehr guten Ausbaustandard auf. Dennoch gelangen Rückstände von Chemikalien wie Arzneimittelwirkstoffe, Mittel zur Schädlingsbekämpfung oder für den Korrosionsschutz über das Abwasser in die Gewässer. Diese Rückstände, die unter dem Sammelbegriff von Mikroverunreinigungen zusammengefasst werden, können derzeit in den ARAs nicht entfernt werden. Bis 2040 müssen ARAs in dicht besiedelten Gebieten mit zusätzlichen Reinigungsstufen ausgerüstet werden, die organische Spurenstoffe aus dem Abwasser eliminieren.

Bund erhebt Abgabe zur Finanzierung der Massnahmen

Der Bund hat gestützt auf dem Gewässerschutzgesetz im Jahr 2016 eine Abgabe zur Finanzierung dieser Massnahmen eingeführt. Sie beträgt 9 Franken pro Einwohnerin und Einwohner aller an das Abwassernetz einer ARA angeschlossenen Gemeinden. Im Falle der Winterthurer ARA beträgt die jährliche Abgabe gesamthaft rund 1,2 Millionen Franken. Sie entfällt, sobald die ARA mit einer entsprechenden Reinigungsstufe ausgerüstet sein wird. Der Bund zieht die Abgabe direkt bei Stadtwerk Winterthur ein. Von den 1,2 Millionen Franken macht die Gemeinde Winterthur rund 1 Million Franken aus, den Rest verrechnet Stadtwerk Winterthur anteilsmässig den an die Winterthurer ARA angeschlossenen Gemeinden.

Gebundenheit der jährlichen Ausgabe

Der Stadtrat hat die jährliche Ausgabe als gebunden erklärt, da Winterthur aufgrund übergeordneten Rechts verpflichtet ist, sie zu leisten. Bezüglich der Zahlung oder deren Höhe besteht keinerlei Spielraum. Die Ausgabe wird jeweils ordentlich bei Stadtwerk Winterthur budgetiert.
Im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen hat Stadtwerk Winterthur eine Vorstudie gestartet. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass die zusätzliche Reinigungsstufe dereinst Investitionen im hohen zweistelligen Millionenbereich nötig machen wird. Es wird mit einer Planungs- und Bauzeit von über zehn Jahren bis zur Inbetriebnahme gerechnet.

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