Schutzraumkontrolle
Die bestehenden Schutzräume werden durch die Fachstelle Schutzraumkontrolle periodisch kontrolliert.
Die Anmeldung für die Kontrolle geht an die Liegenschaftenverwaltung oder an die Hauseigentümerin bzw. Hauseigentümer mit der Bitte, die Hauswartung sowie die Mieterschaft zu orientieren.
Die auf der Anmeldung aufgeführten Vorkehrungen sind durchzuführen. Wird der Schutzraum ungenügend vorbereitet, kann die periodische Kontrolle nicht durchgeführt werden. Der Mehraufwand für die erforderliche Nachkontrolle wird in Rechnung gestellt.