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Schutzplatzzuweisung

Zuweisung von Schutzplätzen / Schutzplatz-Zuteilung / Schutzräume für Bevölkerung

Die Schutzplatz-Zuweisungsplanung (ZUPLA) dient als Grundlage für den vorsorglichen Schutzraumbezug nach einem Gesamtaufgebot des Zivilschutzes zum Aktivdienst.

Mit der Zuweisungsplanung wird der zu schützenden Bevölkerung pro Einwohnerin bzw. pro Einwohner ein Schutzplatz im Wohnbereich zugewiesen. Diese planerische Massnahme ermöglicht es, bei einem angeordneten Schutzraumbezug Zeit einzusparen. Tiere sind in den Schutzräumen nicht zugelassen.

Die Zuweisungsplanung stützt sich auf die zum Zeitpunkt der durchgeführten Planung bekannten Zahlen bezüglich der ständigen Wohnbevölkerung und der vorhandenen Schutzplätze.

Die Bekanntgabe der aktuellen Zuweisung erfolgt spätestens, wenn die sicherheitspolitische Lage es erfordert. Die bei Katastrophen und in Notlagen zu treffenden Schutzmassnahmen sind weitgehend von den konkreten Ereignissen und von der verfügbaren Zeit abhängig. Sie werden situationsbezogen angeordnet. Ist die für den vorsorglichen Schutzraumbezug geltende Zuweisung bekannt, so kann sie für Personen, die sich in der Nähe ihrer Wohnung oder ihres Arbeitsplatzes aufhalten, auch im Fall des Schutzsuchens bei einer überraschend eintretenden Gefährdung als Anhaltspunkt dienen.

Weitere Informationen zum Vorgehen rund um Katastrophen und Notlagen finden Sie auch auf den Seiten zum Bevölkerungsschutz.

Weitere Informationen.

Kontakt

Schutz & Intervention Winterthur
Schutzraumkontrolle
Zeughausstrasse 60
8400 Winterthur
Tel.: +41 52 267 57 87 
schutz-intervention@win.ch

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