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Baulicher Zivilschutz

Baulicher Zivilschutz - Schutzräume

Bei Neubauten müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die vorgeschriebenen Schutzräume erstellen und ausrüsten oder je nach Entscheid der Gemeinde bzw. des Kantons Ersatzbeiträge zur Finanzierung von öffentlichen Schutzbauten und anderen Zivilschutzaufgaben leisten.

Bei Schutz & Intervention Winterthur sind die Fachstelle Baulicher Zivilschutz für den Schutzraumbau generell sowie die Fachstelle Schutzraumkontrollen für die Periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) zuständig.

Erfahren Sie mehr über das konkrete Vorgehen:

Schutzraumprojekt-Eingabe
Schutzraumbau
Schutzraumbaupflicht
Schutzraumberechnung
Schutzraumkontrolle
Schutzplatzzuweisung
Gebührenordnung für den baulichen Zivilschutz

 

Weitere Informationen.

Aktuell

Lesen Sie unsere FAQ und sehen Sie sich das Erklärvideo zu den privaten Schutzräumen an.

Kontakt

Schutz & Intervention Winterthur
Baulicher Zivilschutz
Zeughausstrasse 60
8400 Winterthur
Tel.: +41 52 267 57 94
baulicher-zivilschutz@win.ch

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