Baulicher Zivilschutz
Bei Neubauten müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die vorgeschriebenen Schutzräume erstellen und ausrüsten oder je nach Entscheid der Gemeinde bzw. des Kantons Ersatzbeiträge zur Finanzierung von öffentlichen Schutzbauten und anderen Zivilschutzaufgaben leisten.
Bei Schutz & Intervention Winterthur sind die Fachstelle Baulicher Zivilschutz für den Schutzraumbau generell sowie die Fachstelle Schutzraumkontrollen für die Periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) zuständig.
Erfahren Sie mehr über das konkrete Vorgehen:
Schutzraumprojekt-Eingabe |
Schutzraumbau |
Schutzraumbaupflicht |
Schutzraumberechnung |
Schutzraumkontrolle |
Schutzplatzzuweisung |
Gebührenordnung für den baulichen Zivilschutz |