Namen
Jede Partnerin oder jeder Partner behält seinen Namen.
Die Partnerinnen oder die Partner können im Rahmen des Vorverfahrens erklären, dass sie einen ihrer ledigen Namen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Jede Partnerin oder jeder Partner behält ihre/seine Bürgerrechte.
Über namens- und bürgerrechtliche Wirkungen informiert Sie ausführlich das Merkblatt des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen telefonisch oder am Schalter.