Investitionsrechnung
Investitionsplanung - Investitionscontrolling - Investitionsrechnung
Neben der Budgetierung begleitet und koordiniert das Finanzamt auch die Investitionsplanung der Stadtverwaltung. Diese stellt sicher, dass alle grösseren Investitionsvorhaben auf einer realistischen Zeitachse in die Investitionsplanung gestellt werden.
In der Investitionsrechnung sind alle Investitionsvorhaben mit einem Volumen von mehr als 50'000 Franken enthalten. Alle Projekte müssen vom Stadtparlament und/oder vom Volk bewilligt werden. Einzig die gebundenen Investitionsausgaben, also jene Ausgaben, die gesetzlich vorgegeben sind und keinen Handlungsspielraum offenlassen, können vom Stadtrat in eigener Kompetenz genehmigt werden. Sie werden in der Investitionsplanung mit einem Gebundenheitsvermerk (§) ausgewiesen.
Ebenso muss die Realisierung der grösseren Vorhaben regelmässig überprüft werden. Zu diesem Zweck wird zweimal jährlich (per Ende Mai und August) ein Controlling durchgeführt. Damit wird der Projektfortschritt kommentiert und sichergestellt, dass die jährlich im Investitionsbudget festgesetzten Kreditlimiten nicht überschritten werden.
Die Aufgabe des Finanzamtes ist es, diese Prozesse zu begleiten und dem Stadtrat beratend zur Verfügung zu stehen. Wie bei der Erfolgsrechnung wird auch die Investitionsrechnung Ende Jahr abgeschlossen und dem Stadtrat und dem Stadtparlament zur Genehmigung unterbreitet.