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Kleinsiedlungen im Kanton Zürich

Stand der «Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich» und Anweisungen zum Baubewilligungs- und Planungsverfahren, Kreisschreiben der Baudirektion vom 24.8.2021 und 18.3.2022.

Mit Kreisschreiben vom 17. März 2023 teilte die Baudirektion Kanton Zürich den Gemeinden mit, dass der Regierungsrat am 7. März 2023 die Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (VKaB) erlassen hat (RRB Nr. 274/2023). Die Verordnung ist im kantonalen Amtsblatt publiziert und wird am 1. Juni 2023 in Kraft treten.

Die VKaB setzt für die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen provisorische kantonale Nutzungszonen fest und regelt bis zur Änderung des kantonalen Richtplans, des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der kommunalen Nutzungsplanung die Verfahrensvorschriften für das Baubewilligungsverfahren sowie die Bau- und Nutzungsvorschriften für die Beurteilung von Bauvorhaben in Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen.

Sämtliche Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen sind ab sofort abrufbar unter der kantonalen Website. Zusätzlich finden Sie die wesentlichen Unterlagen (gekürzt auf die betroffenen Bereiche in Winterthur) in den untenstehenden Beilagen.

Die Kreisschreiben vom 24. August 2021 und 18. März 2022 sind somit aufgehoben. Mit der Publikation der VKaB im kantonalen Amtsblatt gilt die sogenannte negative Vorwirkung, d.h. sämtliche Baugesuche zu Vorhaben in Gebieten gemäss den Anhängen 1 oder 2 müssen weiterhin der Baudirektion zugestellt werden, in Gebieten gemäss Anhang 3 benötigt es ab sofort keine Zustimmung mehr der Baudirektion.

Provisorisch der kantonalen Weilerzone zugewiesen werden
(Anhang 1 - Beizug der Baudirektion notwendig):

  • Ängelacher
  • Grundhof
  • Oberricketwil
  • Rossberg
  • Taa
  • Tal
  • Unterer Radhof
  • Vorder Rumstal

Provisorisch der kantonalen Landwirtschaftszone zugewiesen werden
(Anhang 2 - Beizug der Baudirektion notwendig):

  • Mulchlingen
  • Unter Ricketwil
  • Weiertal

Der Bauzone zugewiesen werden
(Anhang 3 - keine Zustimmung der Baudirektion notwendig):

  • Eidberg
  • Hard
  • Neuburg
  • Reutlingen
  • Stadel

Für Auskünfte und bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

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