Wahlen und Abstimmungen
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Aktueller Urnengang vom 7. März 2021
Die Vorlage Privater Gestaltungsplan "Eichwaldhof" wurde von den Winterthurer Stimmberechtigten mit 62.90 % angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 49.77 % (35 007 bei 70 336 Stimmberechtigten).

Städtische Vorlage
Vorlage «Eichwaldhof»: Privater Gestaltungsplan «Eichwaldhof» & Aufhebung Tegerlooweg
Wahl von drei Friedensrichterinnen / Friedensrichtern der Stadt Winterthur
Die drei bisherigen Friedensrichterinnen Müller Oehler Regina (25 570 Stimmen), Kopp Hess Regula (24 354) und Mettler Karin (22 326) wurden als Friedensrichterin im Teilamt (65%) für die Amtsdauer 2021 - 2027 gewählt.
Ergebnisse Urnengang vom 7. März 2021
Informationen zur Abstimmung
Typ | Titel |
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Abstimmungsparolen 7. März 2021.pdf | |
Abstimmungszeitung | |
Visualisierung Überbauung «Eichwaldhof» |
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Kantonale Vorlagen
- Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 17. August 2020; Anpassung Grenzwerte)
- Sozialhilfegesetz (SHG) (Änderung vom 15. Juni 2020; Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive)
- Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» Gegenvorschlag des Kantonsrates Polizeigesetz (PolG) (Änderung vom 9. März 2020; Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen)
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.
Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.