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Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde ist für die persönliche und die wirtschaftliche Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Winterthur zuständig, die in Not geraten sind. Die Abklärung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden erfolgt durch die professionelle Sozialberatung der Stadt Winterthur.

Die Sozialhilfebehörde

  • setzt sich mit grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung der Sozialhilfe auseinander.
  • legt die Richtlinien für die Bemessung der Unterstützungsansätze fest.
  • bestimmt organisatorische Abläufe.
  • fasst Beschlüsse aufgrund von Anträgen der Fachleute.
  • überwacht die rechtsgleiche Behandlung aller Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.

Mitglieder der Sozialhilfebehörde

Vorsitz Nicolas Galladé
Stv. Vorsitz Beat Friedländer
Mitglieder 

Markus Anderegg, Bea Baltensberger, Beatrice Bleistein-Gross, Andrin Bosshart, Beat Friedländer, Monica Della Vedova, Samuel Fischer, Markus Läderach, Natascha Graf, Peter Christian Wyss

Weitere Informationen.

Kontakt

Sozialhilfebehörde

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