Videoüberwachung
Videoüberwachung des öffentlichen Grundes durch städtische Behörden
Die Stadt Winterthur setzt an verschiedenen Orten Videoanlagen zur Überwachung des öffentlichen Raumes ein. Der Stadtrat von Winterthur legt grossen Wert darauf, dass dabei die anwendbaren Gesetzesbestimmungen, allen voran die Vorgaben des Datenschutzes, eingehalten werden.
Mit Beschluss vom 10. Juli 2013 hat der Stadtrat eine Videoordnung erlassen, die den städtischen Ämtern und Bereichen im Sinne einer generellen Dienstanweisung darlegt, welche Voraussetzungen beim Einsatz von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zu berücksichtigen sind; damit folgt er einer Empfehlung des kantonalen Datenschutzbeauftragten.
Ziel der städtischen Videoordnung ist es einerseits, stadtweit einen einheitlichen und sachrichtigen Gesetzesvollzug zu gewährleisten, und anderseits – mit Reglementen, die für sämtliche Anlagen zu erstellen und öffentlich zugänglich sind – für eine angemessene Transparenz der Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch städtische Behörden zu sorgen.