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Neues DSG: 1.9.2023 

Umsetzung: Mit dem Inkrafttreten des revidierten DSG müssen Privatwirtschaft und Bundesbehörden ihre Bearbeitung von Personendaten an die neuen Bestimmungen anpassen. Folgende Neuerungen sind festzuhalten: 

  • Auskunftsrecht

    Nach dem Datenschutzgesetz kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.

  • Informationspflicht

    Mit der Informationspflicht wird eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet, und die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung
    Private und behördliche verantwortliche Datenbearbeiter müssen eine DSFA erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.

  • Strafbestimmungen

    Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verletzungen der Pflichten gemäss Datenschutzgesetz.

  • Untersuchung von Datenschutzverstössen
    Zu Aufsichtstätigkeit gehört die Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften und gegebenenfalls die Anordnung von Verwaltungsmassnahmen zur Durchsetzung dieser Vorschriften.
  • Rolle des EDÖB
    Neuerungen gibt es nicht nur für Datenbearbeiter und betroffene Personen, sondern auch bezüglich der Aufgaben und Befugnissen des EDÖB.

  • Datenschutzberaterin und -berater:
    Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.

  • Datenschutzverifizierungen

    Die Zertifizierung von Systemen, Produkten und Dienstleistungen fördert die Transparenz von Datenbearbeitungen.

  • Gebühren

    Ab 1.9.2023 erhebt der EDÖB Gebühren auf gewissen Dienstleistungen.

Der neue Tätigkeitsbericht 2022 ist online verfügbar. 

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Entdecken von Neuem und vielleicht Überraschendem aus der Arbeit der Datenaufsichtsstelle. 

Gesetz über die Information und den Datenschutz (Totalrevision) / Status: Vernehmlassung, Frist: Okt. 2022

Mit Beschluss Nr. 203/2022 vom 4. März 2020 verabschiedete der Regierungsrat das Konzept der Totalrevision des IDG. Seither erarbeitete eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachpersonen aus Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip unter der Leitung der Direktion der Justiz und des Innern einen Vorentwurf. Am 8. Juni 2022 ermächtigte der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern, ein Vernehmlassungsentwurf zum Vorentwurf für eine Totalrevision des IDG durchzuführen.

RevDSG: am 1. September 2023 in Kraft 
Das revDSG wird auf den 1. September 2023 (nicht 2022) in Kraft treten. Das Bundesamt für Justiz hat am 3. März 2022 entsprechend informiert. 

Neues Postulat: Fivaz (21.4498) - Personalisierte Werbung. Verbot von Werbung, die auf Datenbeschaffung und Profiling basiert. 

Leitfaden "Home Office" - Sicherer Umgang mit Fernzugängen: Empfehlung NCSC.

Blog Schweizerische Kriminalprävention: Tipps für ein sicheres Home Office. 

Hinweise der Kantonalen Datenschutzbeauftragten zu Themen rund um die digitale Zusammenarbeit inkl. einer Produkteliste für digitales Home Office in der Verwaltung.

Hinweise des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zum Thema Videokonferenzen.

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