Wer muss den Vorfall melden?
Das für die Datenbearbeitung verantwortliche öffentliche Organ muss den Datenschutzvorfall der Datenschutzbeauftragten melden. Ist ein Auftragnehmer bzw. Outsourcing-Partner involviert, muss er das verantwortliche öffentliche Organ sofort über die Verletzung informieren. Dieses meldet den Vorfall der Datenschutzbeauftragten.