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Wer muss den Vor­fall mel­den?

Das für die Datenbearbeitung verantwortliche öffentliche Organ muss den Datenschutzvorfall der Datenschutzbeauftragten melden. Ist ein Auftragnehmer respektive Outsourcing Partner involviert, muss er das verantwortliche öffentliche Organ sofort über die Verletzung informieren. Dieses meldet den Vorfall der Datenschutzbeauftragten.

Das für die Datenbearbeitung verantwortliche öffentliche Organ muss den Datenschutzvorfall der Datenschutzbeauftragten melden. Ist ein Auftragnehmer bzw. Outsourcing-Partner involviert, muss er das verantwortliche öffentliche Organ sofort über die Verletzung informieren. Dieses meldet den Vorfall der Datenschutzbeauftragten. 

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Datenaufsichtsstelle Telefon +41 52 267 56 95

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