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Wel­che Vor­fäl­le müs­sen ge­mel­det wer­den?

Ein Datenschutzvorfall muss gemeldet werden, wenn er zu einer Gefährdung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung beziehungsweise auf Privatsphäre von betroffenen Personen führen kann. Bestehen Zweifel, ob Grundrechte gefährdet sind, ist ebenfalls Meldung zu erstatten.

Ein Datenschutzvorfall muss gemeldet werden, wenn er zu einer Gefährdung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung beziehungsweise auf Privatsphäre von betroffenen Personen führen kann. 

Bestehen Zweifel, ob Grundrechte gefährdet sind, ist ebenfalls Meldung zu erstatten. 

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Datenaufsichtsstelle Telefon +41 52 267 56 95

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