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Einbürgerung

Besten Dank für Ihr Interesse am Winterthurer Bürgerrecht!

Die Schweiz kennt das dreifache Bürgerrecht. Demzufolge ist jede Person zwingend Bürgerin bzw. Bürger einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen zur Erlangung des Winterthurer bzw. des Schweizer Bürgerrechts und die entsprechenden Kosten. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Bürgerrechtsabteilung
Sekretariat Stadtkanzlei
Büro 107, 1. Stock rechts
Stadthausstrasse 4a
8402 Winterthur

Tel. 052 267 56 53
Fax 052 267 56 15
Mailto: einbuergerungen@win.ch

Stadtplanausschnitt Stadthaus

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Hinweis: Gesuchsformulare können auch bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur bezogen werden.


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