
Aufnahme von Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger ins Stadtbürgerrecht von Winterthur
- FAQ (Fragen und Antworten für Schweizerinnen und Schweizer im PDF-Format)(PDF, 22 KB) (öffnet neues Fenster)
Bürgerrechtsabteilung
Sekretariat Stadtkanzlei
Büro 107, 1. Stock rechts
Stadthausstrasse 4a
8402 Winterthur
Tel. 052 267 56 53
Fax 052 267 56 15
Mailto: einbuergerungen@win.ch
Stadtplanausschnitt Stadthaus (öffnet neues Fenster)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Hinweis: Gesuchsformulare können auch bei der Einwohnerkontrolle (öffnet neues Fenster) der Stadt Winterthur bezogen werden.
Weitere Links
- Einwohnerkontrolle Winterthur (öffnet neues Fenster)
- Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung (öffnet neues Fenster)
- Bundesamt für Migration (BFM) (öffnet neues Fenster)
- Online-Bestellung Strafregisterauszug (öffnet neues Fenster)
- Bestellung Betreibungsregisterauszug (öffnet neues Fenster)






