Vormundschaftsbehörde
Die Vormundschaftsbehörde betreibt selbstständig, umfassend und eigenverantwortlich die gesamte Vormundschaftspflege und den zivilrechtlichen Kindesschutz.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen anzuordnen oder dem Bezirksrat zu beantragen. Die Vormundschaftsbehörde setzt die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ein und umschreibt deren Aufträge. Sie überwacht im weiteren den Vollzug der vormundschaftlichen Massnahmen und holt von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern regelmässig Bericht und Rechnung ein, welche sie überprüft und genehmigt. Überdies ist sie zuständig für Beschwerden gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
Die Vormundschaftsbehörde behandelt unter anderem auch Adoptionsgesuche, erteilt Pflegeplatz- und Krippenbewilligungen, regelt in gewissen Situationen die gemeinsame elterliche Sorge und das Besuchsrecht und ist unter bestimmten Voraussetzungen dafür zuständig, minderjährige oder erwachsene Personen in stationäre Einrichtungen einzuweisen.
Gegen die Entscheide der Vormundschaftsbehörde kann Beschwerde beim Bezirksrat Winterthur erhoben werden.
Die Vormundschaftsbehörde ist eine selbstständige Kommission, bestehend aus drei Mitgliedern des Stadtrates. Vorsitz in diesem Dreiergremium hat jeweils der Vorsteher bzw. die Vorsteherin des Departementes Soziales. Der Stadtrat bezeichnet zusätzliche Mitglieder als Ersatzleute.
Der Vormundschaftsbehörde steht ein professionelles Sekretariat zur Verfügung, welches in das Vormundschaftsamt integriert ist und für die fachkundige Führung der vielfältigen vormundschaftlichen Verfahren zuständig ist.
Die Vormundschaftsbehörde setzt in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesetzlichen Betreuungsdienstes, welcher ebenfalls Teil des Vormundschaftsamtes bildet, zur Führung der Vormundschaften, Beiratschaften oder Beistandschaften ein.
In geeigneten Fällen betraut die Vormundschaftsbehörde auch private Mandatsträgerinnen oder Mandatsträger mit der Führung vormundschaftlicher Mandate.













