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Fürsorgebehörde Winterthur

Die Fürsorgebehörde ist für die persönliche und die wirtschaftliche Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Winterthur zuständig, die in Not geraten sind. Die Abklärung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden erfolgt durch einen professionellen Sozialdienst.

Die 15 Mitglieder der Fürsorgebehörde (Kontakte zu den Mitgliedern können über das Sekretariat der Fürsorgesekretärin brieflich oder telefonisch vermittelt werden.)

  • setzen sich mit grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung der Sozialhilfe auseinander.
  • legen die Richtlinien für die Bemessung der Unterstützungsansätze fest.
  • bestimmen organisatorische Abläufe.
  • fassen Beschlüsse aufgrund von Anträgen der Fachleute.
  • überwachen die rechtsgleiche Behandlung aller Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.

 

Mitglieder der Fürsorgobehörde

Vorsitz

Nicolas Galladé

Stv. Vorsitz

Heinz Zentner

Die Mitglieder: 

Anna Bortolin, Corinna Bremi, Deborah Kuhn, Iris Kuster Anwander, Barbara Läuchli, Camille Meier, Eva Obrist, Christoph Portmann, Regula Salm-Wild, Mireille Schaffitz, Conny Schär, Astrid Sonderegger, Marcel Trieb

Unterstützungskommission

Vorsitz:

Conny Schär

Stv.Vorsitz:   

Iris Kuster Anwander

Mitglieder:

Corinna Bremi, Deborah Kuhn, Camille Meier, Astrid Sonderegger, Regula Salm-Wild 

Geschäftsprüfungskommission

Vorsitz:

Christoph Portmann

Stv.Vorsitz:  

Heinz Zentner

Mitglieder:

Anna Bortolin, Barbara Läuchli, Eva Obrist, Mireille Schaffitz, Marcel Trieb

Verwandtenunterstützungskommission

Vorsitz:

Nicolas Galladé

Mitglieder:

Corinna Bremi, Eva Obrist

Services

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