Ombudsstelle
- Jahresbericht 2010(PDF, 1.6 MB)
- Jahresbericht 2009(PDF, 2.1 MB)
- Jahresbericht 2008(PDF, 353 KB)
- Jahresbericht 2007(PDF, 184 KB)
- Jahresbericht 2006(PDF, 159 KB)
- Jahresbericht 2005(PDF, 96 KB)
- Jahresbericht 2004(PDF, 225 KB)
- Jahresbericht 2003(PDF, 219 KB)
- Jahresbericht 2002(PDF, 260 KB)
- Kurzfassung Rechenschaftsbericht 2001
- Kurzfassung Rechenschaftsbericht 2000
- Kurzfassung Rechenschaftsbericht 1999
- Kurzfassung Rechenschaftsbericht 1998
- Kurzfassung Rechenschaftsbericht 1997
- Kurzfassung Rechenschaftsbericht 1996
Die Ombudsstelle der Stadt Winterthur ist eine unabhängige Anlaufstelle, die Beschwerden gegenüber der Stadtverwaltung untersucht. In diesem Rahmen berät sie kostenlos alle hilfesuchenden Personen, schlichtet und vermittelt bei Unzufriedenheit, Konflikten und Ungerechtigkeit. Die Ombudsstelle untersteht der Schweigepflicht. Sie arbeitet unabhängig von der städtischen Verwaltung.
In Winterthur besteht seit 1992 eine Ombudsstelle. Aufgabenstellung und Bezeichnung stammen ursprünglich aus Skandinavien. Die Ombudsstelle erstattet in der Regel einmal jährlich dem Grossen Gemeinderat Bericht über seine Amtstätigkeit.
Zuständigkeit
Alle Personen (auch Angestellte der Stadt), die ein Problem haben, welches mit Behörden und Verwaltungsstellen der Stadt Winterthur zusammenhängt, haben das Recht, sich an die Ombudsstelle zu wenden.
Die Ombudsstelle ist ein Vermittlungsstelle. Sie kann Vorschläge und Empfehlungen an die Stadtverwaltung richten, aber keine Anordnungen treffen, Entscheide aufheben oder ändern.
Kontaktaufnahme
Wenn Sie unsicher sind, ob die Ombudsstelle die richtige Adresse für Ihr Anliegen ist, so rufen Sie ungeniert jederzeit an. Die Ombudsstelle wird Sie gegebenenfalls an die richtige Stelle weiterverweisen.
Frau Dr. Viviane Sobotich
Marktgasse 53 (öffnet neues Fenster)
8402 Winterthur
Öffnungszeiten: | Montag bis Donnerstag (Bürozeiten) |
Telefon: | + 41 52 212 17 77 |
Fax: | + 41 52 212 04 66 |
EMail: |
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Die durch den Zürcher Kantonsrat gewählte Ombudsperson prüft, ob die kantonalen Behörden nach Recht und Billigkeit verfahren. Sie erteilt Rat, bespricht sich mit den Behörden oder erlässt eine schriftliche Empfehlung. Sie kontrolliert die kantonale Verwaltung und vermittelt in Konfliktfällen zwischen Bürgern bzw. kantonalen Angestellten und dem Staat.
www.ombudsmann.zh.ch (öffnet neues Fenster)











