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		<title>Portal Winterthur - News</title>
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			<title>Portal Winterthur - News</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 00:00:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Mehrkosten für auswärtige Sonderschulung</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/mehrkosten-fuer-auswaertige-sonderschulung/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=02&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=03&#38;cHash=ac9fb3f64a9ff91f6e232ee3258fa745</link>
			<description>Der Stadtrat hat die Mehrkosten von 1,8 Millionen Franken für die auswärtige Sonderschulung als...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Der Stadtrat hat die Mehrkosten von 1,8 Millionen Franken für die auswärtige Sonderschulung als gebunden erklärt und den Kredit in eigener Kompetenz bewilligt. Die Kostenüberschreitung ist entstanden, weil im vergangenen Jahr 40 statt wie angenommen 20 zusätzliche Platzierungen nötig wurden. Die Gesamtkosten der Stadt Winterthur für die auswärtigen Sonderschulungen betragen 10,765 Millionen Franken.</strong></p><p>Die Stadt Winterthur führt drei Sonderschulen: Die Heilpädagogische Schule für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung (Michaelschule), die Schule für Kinder und Jugendliche mit cerebraler Lähmung (Maurerschule) sowie die Schule in Kleingruppen für Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten. Die Kleingruppenschule verfügt über 21 Plätze für Schülerinnen und Schüler ab der 6. Primarklasse. In erster Linie werden Winterthurer Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen in die städtischen Sonderschulen eingeteilt. Grundlage dafür sind eine schulpsychologische Abklärung mit entsprechender Empfehlung sowie ein Zuweisungsentscheid der Zentralschulpflege.</p><p>In einigen Fällen können die städtischen Sonderschulen keine angemessene Schulung bieten. Es handelt sich insbesondere um Schulungen für Kinder und Jugendliche mit Seh- und/oder Hörbehinderung, mit gravierenden psychischen Störungen oder mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten in Kombination mit Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten. Deshalb ist die Stadt Winterthur auf zusätzliche Angebote auswärtiger Institutionen angewiesen. Rund 190 Winterthurer Kinder und Jugendliche besuchen derzeit eine auswärtige Sonderschule. Rund 20 Prozent davon aufgrund einer Sehbehinderung, einer Überweisung durch die Jugendanwaltschaft oder aus sozialen respektive medizinischen Gründen.</p><p>Vor allem im Bereich Verhaltensauffälligkeiten in Kombination mit Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten ist eine Zunahme an Sonderschulbedürftigkeit festzustellen. Im Kanton Zürich betrug das entsprechende Wachstum in den letzten zehn Jahren gemäss Bildungsstatistik 68 Prozent. Leider ist festzustellen, dass immer jüngere Kinder Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Selbst im Kindergarten gibt es Schülerinnen und Schüler, die sich beim heute vorhandenen Ressourcenangebot nicht integrieren lassen. Für diese Kinder hat Winterthur kein eigenes Sonderschulangebot.</p><p>Das Wachstum in der Sonderschulung ist kein spezielles Winterthurer Phänomen. Im Kanton Zürich beträgt der Zuwachs in der Sonderschulung in den letzten zehn Jahren insgesamt 43 Prozent. In Winterthur werden rund 3,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen unterrichtet (Tagessonderschulen, ohne Heimplatzierungen). Diese Quote ist vergleichbar mit derjenigen in anderen Städten. Die steigende Anzahl von Sonderschulungen ist mit wesentlichen Kostensteigerungen verbunden und läuft der integrativen Ausrichtung der Volksschule zuwider. Die Zentralschulpflege will dem Zuwachs begegnen, indem sie keine neuen, separativen Sonderschulangebote zulassen wird. In Zukunft sollen die finanziellen Ressourcen, welche durch eine Sonderschulplatzierung aufgewendet werden müssen, vermehrt in die Regelschule umgelagert werden. Dadurch kann vielen Kindern und Jugendlichen eine integrative Schulung ermöglicht und eine Stabilisierung der Anzahl Sonderschulungen erreicht werden. Eine schnelle Verbesserung der Situation ist jedoch nicht zu erwarten, da die Ursachen und der Kontext von Sonderschulzuweisungen in der Regel sehr komplex sind und mittelfristig mit einem weiteren Zuwachs zu rechnen ist. Sonderschulungen sollen möglichst in integrativen Schulformen durchgeführt werden (integrierte Sonderschulung). Dies ist eine kurzfristig realisierbare Zielsetzung, welche in Winterthur seit einigen Jahren erfolgreich verfolgt und umgesetzt wird.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Gesamtleiter Stadtrechtsjubiläum angestellt</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/gesamtleiter-stadtrechtsjubilaeum-angestellt/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=02&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=03&#38;cHash=223e924c328f724d8a112b302b8c2a40</link>
			<description>Der Verein Stadtfest 2014 hat François Cochard als Gesamtleiter für das Stadtrechtsjubiläum...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Der Verein Stadtfest 2014 hat François Cochard als Gesamtleiter für das Stadtrechtsjubiläum angestellt.</strong></p><p>Auf die Stellenausschreibung für die Gesamtleitung des Stadtrechtsjubiläums hatten sich 40 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Nach intensiver Prüfung der Bewerbungen entschied sich der Vorstand des Vereins Stadtfest 2014 für François Cochard als Gesamtleiter.</p><p>François Cochard studierte an der Universität Zürich Geschichte, Wirtschaft und Recht und absolvierte an der Universität Basel eine Ausbildung in Kulturmanagement. Er baute eine Marketing- und Kulturagentur auf und organisierte eine Vielzahl von Veranstaltungen. Derzeit ist er als Berater für Marketing und Geschäftsentwicklung im KMU-Bereich tätig. François Cochard ist 40 Jahre alt, verheiratet, Vater zweier Töchter und wohnt in Zürich.</p><p>Der Gesamtleiter ist im Auftrag des Vereins Stadtfest 2014 für die Planung, Koordination und Umsetzung der verschiedenen Anlässe zum 750-Jahr-Jubiläum der Stadt Winterthur zuständig.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Gemeinsames Energie-Contracting-Projekt</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/gemeinsames-energie-contracting-projekt/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=02&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=03&#38;cHash=4b65de490045e9067144e8174a070bbe</link>
			<description>Eine im Energie-Contracting-Verfahren betriebene Heizzentrale von Stadtwerk Winterthur und den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Eine im Energie-Contracting-Verfahren betriebene Heizzentrale von Stadtwerk Winterthur und den Werkbetrieben Frauenfeld versorgt seit Herbst 2010 rund 160 Mietwohnungen sowie das benachbarte Kulturzentrum Eisenwerk. Es handelt sich um das erste gemeinsame Energie-Contracting Projekt dieser Werkbetriebe. Am «Tag der offenen Tür» wird heute die Anlage der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit vorgestellt.</strong></p><p>Die Auftraggeber der Heizanlage legten Wert darauf, dass die 160 Neubauwohnungen an der Schmidgasse/Mühlewiesenweg den Minergiestandard erfüllen. Sie finanzierten den Bau der Heizung, den Stadtwerk Winterthur plante und ausführte. Auch für den Betrieb und die Wartung der Heizung ist der Contractor, Stadtwerk Winterthur in enger Zusammenarbeit mit den Werkbetrieben Frauenfeld, zuständig.</p><p>Nebst der Zusammenarbeit der zwei Werkbetriebe weist die Anlage in Frauenfeld eine weitere Besonderheit auf: Als Redundanz - bei Ausfällen oder Revisionen der Holzschnitzelanlage - kommt eine Erdgasheizung zum Einsatz. Diese wird auch bei Spitzenlasten automatisch zugeschaltet. Das Erdgas wird von den Werkbetrieben Frauenfeld geliefert und gelangt über ihr Netz in die Heizzentrale. Maximal 20 Prozent der Jahresenergiemenge dürfen mit der Erdgasheizung abgedeckt werden - so will es der Minergiestandard.</p><p>Die Holzschnitzel stammen aus dem Frauenfelder Wald und werden alle 2-3 Wochen angeliefert. Die Überbauung Schmidgasse/Mühlewiesenweg profitiert somit von Wärme aus CO2-armem Holz und feinstaubarmen Erdgas. Im Vergleich zu einer Erdölheizung werden mit dieser Anlage jährlich 500 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Die neue Anlage ist somit ein Gewinn für die Kundschaft und die Umwelt.</p><p><table width="555" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5" class="contenttable"><td><strong>Energie-Contracting</strong><br />Der Contractor übernimmt Planung, Finanzierung, Bau oder Sanierung sowie den Betrieb der Anlage während der Vertragslaufzeit (15-30 Jahre). Der Contractor ist Eigentümer der Anlage und liefert der Kundschaft die gewünschte Energie in Form von Wärme, Kälte oder Dampf zu vertraglich vereinbarten Preisen.</td></table></p><p>Fotos der Überbauung stehen auf der Website von Stadtwerk Winterthur zum Download bereit: <a href='http://www.stadtwerk.winterthur.ch/pressedownload' target='_blank'>www.stadtwerk.winterthur.ch/pressedownload</a>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Stadt sucht Investor für Parkhaus Teuchelweiher</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/stadt-sucht-investor-fuer-parkhaus-teuchelweiher/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=02&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=03&#38;cHash=d2eefebd55bb7618a08eca7d52dcbbd4</link>
			<description>Die Stadt sucht einen Investor, der bereit ist, auf der Basis der rechtskräftigen Baubewilligung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Die Stadt sucht einen Investor, der bereit ist, auf der Basis der rechtskräftigen Baubewilligung das Parkhaus Teuchelweiher zu bauen.</strong></p><p>Der Grosse Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 23. Januar 2012 beschlossen, dass auf dem Areal Teuchelweiher ein unterirdisches Parkhaus mit rund 500 Parkplätzen erstellt werden soll. Im Gegenzug sollen 508 oberirdische Parkplätze aufgehoben werden. Der Stadtrat will diesem gemeinderätlichen Auftrag rasch nachkommen, da eine rechtskräftige Baubewilligung für das Parkhaus vorliegt und diese bereits am 19. März 2012 abläuft. Das Departement Bau lädt deshalb alle potenziellen Investorinnen und Investoren zur Einreichung eines Angebots bis 24. Februar ein.</p><p>Bei Vorliegen eines geeigneten Angebots würde die Stadt mit dem Investor einen Baurechtsvertrag abschliessen. Gemäss Beschluss des Grossen Gemeinderats wird der Baurechtszins für das Areal als Prozentsatz der Mieteinnahmen aus dem Betrieb des Parkhauses festgelegt und beträgt mindestens 150 000 Franken. Ziel ist, dass die Bauarbeiten vor Ablauf der Baubewilligung, d.h. vor dem 19. März 2012, in Angriff genommen werden können.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Bestimmungen für besondere Siedlungen</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/neue-bestimmungen-fuer-besondere-siedlungen/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=02&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=02&#38;cHash=8773073e3d880432d04a89fa649e2626</link>
			<description>Mit einer Änderung der Bestimmungen für besondere Siedlungen in der Bau- und Zonenordnung (BZO)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Mit einer Änderung der Bestimmungen für besondere Siedlungen in der Bau- und Zonenordnung (BZO) sollen wichtige Anliegen von Eigentümerinnen und Eigentümer aufgenommen werden. Zudem wird bei einem (Teil-)Abbruch einer Siedlung eine besonders gute Gesamtwirkung der neuen Überbauung verlangt. Und die Siedlungen «Rieterstrasse» und «Bachtelstrasse» werden nicht mehr als besondere Siedlungen geführt. Für beide Siedlungen konnten in einem Verfahren unter Einbezug der Eigen-tümerinnen und Eigentümer Schutzverordnungen festgesetzt werden. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat nun, die Änderungen in der BZO definitiv vorzunehmen.</strong></p><p>Siedlungen, die zu den «Gebieten mit Sonderbauvorschriften für besondere Siedlungen» zählen, sind historisch und baukulturelle Zeugen des Winterthurer Wohnungsbaus. Sie zeichnen sich aus durch das einheitliche Erscheinungsbild sowie die wertvollen Frei- und Grünräume. Mit besonderen Bauvorschriften und Ergänzungsplänen werden der Erhalt und die sorgfältige Anpassung dieser Siedlungen und Liegenschaften gewährleistet. Um den zeitgerechten Wohnbedürfnissen leichter Rechnung zu tragen, hat der Stadtrat Ende 2009 eine Praxisänderung genehmigt. Damit wurden bauliche Massnahmen wie direkte Gartenzu-gänge, Solaranlagen, Parabolantennen, Zu- und Abluftrohre von Gasanlagen sowie in bestimmten Fällen auch Isolationen möglich, die auf Grund der damaligen Rechtslage nicht bewilligungsfähig waren.</p><p>Betreffend Dachflächenfenster und besonderen Bauten (Pergolas, Schöpfe, Nebenbauten, gedeckten Veloabstellplätzen) hat der Stadtrat weitere Anliegen der Eigentümerinnen und Eigentümer aufgenommen. Dachflächenfenster bis 0,8 Quadratmeter (Flügelmass) sollen in allen Siedlungen zulässig sein, auch wenn in den Ergänzungsplänen restriktivere Regelungen vorgesehen sind. Besondere Gebäude (Velounterstand, Schopf) sind ausserhalb der in den Ergänzungsplänen festgesetzten Baubereiche möglich, wenn sie die erforderlichen Qualitätsanforderungen erfüllen.</p><p>Schliesslich werden die Anforderungen an eine Neuüberbauung bei (Teil-)Abbruch einer Siedlung neu geregelt. Eine bestehende Überbauung in einer Siedlung mit Sonderbauvorschriften kann nur beseitigt und durch eine Überbauung nach der allgemeinen städtischen Bauordnung ersetzt werden, wenn sich das Bauvorhaben auf das ganze Sonderbaugebiet oder auf einen in sich geschlossenen Teilbereich erstreckt. Mit der bestehenden Regelung, die sehr weit geht, werden keine besonderen Anforderungen an einen Neubau gestellt. Eine wertvolle Siedlung oder Teile davon könnten somit durch eine bloss mehr oder weniger «befriedigende» Lösung ersetzt werden. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung der Bestimmung, wonach eine Neuüberbauung eine besonders gute Gesamtwirkung erreichen muss, wird der besonderen Qualität der Siedlungen mit Sonderbauvorschriften besser Rechnung getragen.</p><p>Die Siedlungen «Rieterstrasse» und «Bachtelstrasse» werden aus den Bestimmungen für Siedlungen mit besonderen Bauvorschriften entlassen. Für beide Siedlungen hat der Stadtrat in einem Verfahren unter Einbezug der Eigentümerinnen und Eigentümer Schutzverordnungen erarbeitet. Diese konnte der Stadtrat am 13. April 2011 festsetzen. Sie sind rechtskräftig.</p><p>Die Änderungen wurden im Sommer 2011 öffentlich aufgelegt. Zwei Einwendungen wurden gemacht. Der Antrag einer Einwenderin wurde berücksichtigt. Die zweite Einwendung muss ausserhalb des vorliegenden Antrages bereinigt werden. Mit den Einwenderinnen fanden entsprechende Gespräche statt.</p><p><table width="555" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5" class="contenttable">Besondere Siedlungen: Begonien-Erikaweg, Eichliacker, Eigenheimquartier, Eisweiherquartier, Frümsel-/Stollen-/Brisiweg, Möttelistrasse, Unterer Deutweg 60 - 82, Schooren, Siedlung Pfaffenwiesenstrasse, Siedlung Weiher-höhe, Stadtrainquartier, Wartstrasse, Weberstrasse</td></table>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Eröffnung Halle 710 im Juni, Gastro noch offen</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/eroeffnung-halle-710-im-juni-gastro-noch-offen/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=02&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=02&#38;cHash=29fbebcb012e95df7d94a9a6aa82d1b2</link>
			<description>Am Samstag, 16. Juni 2012 findet in Neuhegi das Eröffnungsfest für die Halle 710 statt. Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Am Samstag, 16. Juni 2012 findet in Neuhegi das Eröffnungsfest für die Halle 710 statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, die Halle zu besichtigen und die verschiedenen Attraktionen zu geniessen. Bereits auf den 1. Mai zieht die Quartierentwicklung Oberwinterthur mit ihrer Anlaufstelle in die Halle 710 ein. Die Halle steht ab diesem Zeitpunkt für Vermietungen zur Verfügung. Noch offen ist, wer das Restaurant führen wird. Die Stadtentwicklung ist intensiv auf der Suche nach einem geeigneten Gastronomen.</strong></p><p>Im Januar 2011 hatte der Grosse Gemeinderat einen Kredit für den Umbau der Halle 710 und die Ausgaben für deren Betrieb bewilligt. Seitdem liefen die Planungen und Bauarbeiten auf Hochtouren. Nun steht der multifunktional nutzbare Treffpunkt mit Gastrobetrieb vor der Fertigstellung. Von der Quartierentwicklung Oberwinterthur ist Nicole Weissenberger für den Betrieb verantwortlich. Ab dem 1. Mai ist sie mit ihrem Büro in der Halle 710 anzutreffen und führt dort neben der Anlaufstelle ein Foyer mit Informationen zur Entwicklung des Stadtteils und zu den diversen kulturellen und sozialen Angeboten in Oberwinterthur. Zudem ist Nicole Weissenberger für den Aufbau der Betriebsorganisation und die Vermietungen der Halle 710 zuständig.</p><h4>Grosses Eröffnungsfest am 16. Juni 2012</h4><p>Am Samstag, 16. Juni, wird die Halle 710 festlich eingeweiht. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, die Halle zu besichtigen. Neben einer Ausstellung zum Planungsgebiet Neuhegi-Grüze werden verschiedene Attraktionen für Jung und Alt geboten. Stadtpräsident Ernst Wohlwend wird die Halle 710 feierlich eröffnen.</p><h4>Mietverträge ab 1. Mai 2012</h4><p>Die Halle 710 kann ab dem 1. Mai 2012 für Anlässe gemietet werden. Der grosse Mittelteil der Halle mit Galerie hat eine Fläche von rund 2000 m2. Er ist geeignet für Fachmessen, Quartierfeste, Märkte, Theateraufführungen usw. Die Halle kann sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für regelmässige Nutzungen gemietet werden. Es steht eine minimale technische Grundausstattung zur Verfügung. Spezifische Installationen müssen von den jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst aufgebaut werden. Da die Halle nicht geheizt werden kann und keine Wärmedämmung oder Schallisolation aufweist, gibt es gewisse Nutzungsbeschränkungen. Mietinteressierte können sich für Besichtigungen und erste Abklärungen an die Quartierentwicklung Oberwinterthur wenden. Im Weiteren entsteht in der Halle ein beheizter Quartierraum, welcher der Quartierbevölkerung im gleichen Rahmen wie die städtischen Freizeitanlagen zur Verfügung steht. Eine Quartierträgerschaft von engagierten Leuten kann den Betrieb übernehmen.</p><h4>Pächter für Restaurant noch offen</h4><p>Obwohl die Verhandlungen mit einem interessierten Pächter für den Gastrobetrieb weit fortgeschritten waren, konnte der Vertrag nicht unterschrieben werden. Mit Nachdruck wird nach einer kreativen Person mit ausgewiesener Erfahrung gesucht, die mit einem innovativen Konzept das Restaurant aufbauen und das Potenzial des grössten Entwicklungsgebietes von Winterthur nutzen möchte. Das Restaurant hat rund 70 Plätze, einen unbeheizten Lichthof und eine Aussenwirtschaft direkt am Eulachpark. Interessenten können sich bei der Stadtentwicklung Winterthur melden.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schulhaus Sennhof</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/schulhaus-sennhof/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=01&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=31&#38;cHash=fe1372609c4366c5e740fd5bdcb64409</link>
			<description>Die Stadt zieht die Urteile des Handelsgerichts ans Bundesgericht weiter.</description>
			<content:encoded><![CDATA[In den zivilrechtlichen Haftungsverfahren um die Projektierung und den Bau des Schulhauses Sennhof in den Jahren 2006 und 2007 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Klagen der Stadt Winterthur mit zwei Urteilen erstinstanzlich abgewiesen. Im Wesentlichen begründet das Gericht seine abschlägigen Entscheide damit, dass die Stadt die festgestellten Mängel gegenüber dem beauftragten Bauingenieur nicht fristgerecht in der nötigen Detailliertheit gerügt habe. Der Stadtrat ist befremdet und überrascht über diese Beurteilung. Nach seiner Auffassung hat das Handelsgericht die Regeln über die Rügepflicht gegen die Stadt ungerechtfertigt streng, formalistisch und praxisfremd angewendet und sich dabei sehr einseitig und fragwürdig auf einen einzelnen Präzedenzentscheid aus jüngster Vergangenheit abgestützt, der mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist. Nach sorgfältiger Prüfung der neuen Ausgangslage hat der Stadtrat darum entschieden, beide Urteile mit Beschwerden beim Bundesgericht anzufechten.</p><p>Am 31. Oktober 2006 musste bei den Bauarbeiten für das neue Schulhaus Sennhof ein Baustopp verhängt werden, weil sich bei mehreren statischen Bauteilen Mängel gezeigt hatten, welche die Gebrauchstauglichkeit und teilweise die Tragsicherheit des Bauwerkes in Frage stellten. Um die Sicherheitsmängel zu beheben, wurden die bereits errichteten Bauteile nachgebessert und das Bauprojekt überarbeitet und teilweise anders ausgeführt. Der Stadtrat hat 2007 die Mehrkosten, welche durch die Überarbeitung des Bauprojektes im Betrag von total rund 3,3 Millionen Franken entstanden, als gebundene Ausgaben bezeichnet und freigegeben. Darin sind auch Schadenspositionen von total rund 1,5 Millionen Franken enthalten. Soweit als möglich sollten diese bei den verantwortlichen Vertragsparteien und deren Versicherungen eingefordert werden.</p><p>In den folgenden Verhandlungen konnten aber keine Einigungen mit den Versicherungen erzielt werden. Im Sommer 2008 sah sich der Stadtrat darum veranlasst, beim Handelsgericht Haftungsklagen gegen einen beauftragten Bauingenieur und eine beteiligtes Bauunternehmen einzuleiten. Diese Klagen sind nach einer Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren vom Handelsgericht mit zwei Urteilen vom 17. November 2011 abgewiesen worden. Wegen der fragwürdigen Begründung dieser erstinstanzlichen Urteile, aber auch angesichts der weit reichenden Folgen und der grundsätzlichen Bedeutung der beurteilten Fragestellung - Wie sind Planungsmängel korrekt zu rügen? - hält es der Stadtrat für richtig, beide Entscheide des Handelsgerichts mit Beschwerde beim Bundesgericht anzufechten. Er hofft, auf eine Korrektur der Urteile, damit die Stadt ihre Haftungsforderungen inhaltlich weiter verfolgen kann.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die Frühförderung hat eine neue Website</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/die-fruehfoerderung-hat-eine-neue-website/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=01&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=31&#38;cHash=f6b63517a99ee755ea1f3fc03140df57</link>
			<description>Die Website der Frühförderung ist eine städtische Informationsplattform für alle Institutionen,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Die Website der Frühförderung ist eine städtische Informationsplattform für alle Institutionen, Fachstellen, Betreuungs- und Fördereinrichtungen von Winterthur, die mit und für Familien mit Kindern im Vorschulalter arbeiten. Die Informationen auf der Website ermöglichen es den Fachpersonen, Kinder mit Bedarf nach früher Förderung und ihre Eltern rasch und unkompliziert an die richtige Stelle zu verweisen.</strong></p><p>Wenn beispielsweise eine Spielgruppenleiterin feststellt, dass die Zähne eines Kindes in schlechtem Zustand sind, findet sie auf www.frühförderung-winterthur.ch Informationen über Angebot, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Schulzahnklinik und kann für die Familie einen Termin vereinbaren. Eine Kinderärztin kann feststellen, dass ein Kleinkind Entwicklungsdefizite aufweist und die Mutter isoliert lebt. Sie erfährt über die Website, dass es Eltern-Kind-Treffs gibt, wo und wann sie stattfinden und wer die entsprechende Kontaktperson ist. Auch für durch Armut oder Vernachlässigung gefährdete Kinder sind die entsprechenden Adressen, Kontakte und Zuständigkeiten aufgeführt.</p><p>Die neue Internetplattform ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des Konzepts Frühförderung Winterthur, welches vorsieht, dass ein Netzwerk aus Fach- und Beratungsstellen, Betreuungs- und Förderinstitutionen optimal zusammenwirkt, um Kinder im Vorschulalter gezielt zu erkennen und zu fördern. Die Fachstelle Frühförderung, welche dieses Konzept federführend umsetzt, ist eine Kooperation der Stadt Winterthur und des Jugendsekretariats Winterthur.</p><p><a href='http://www.frühförderung-winterthur.ch' target='_self'>www.frühförderung-winterthur.ch</a>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Technische Arbeiten am Trafo im Unterwerk Tössfeld</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/technische-arbeiten-am-trafo-im-unterwerk-toessfeld/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=01&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=31&#38;cHash=0b4b72da6a723c627af93b4a8aeacace</link>
			<description>Im Unterwerk Tössfeld funktioniert aus noch unbekannten Gründen einer der beiden Transformatoren...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Im Unterwerk Tössfeld funktioniert aus noch unbekannten Gründen einer der beiden Transformatoren nicht mehr einwandfrei. Dieser muss nun ausgebaut und zur Reparatur geschickt werden. Die Stromversorgung ist während der Reparatur von einigen Monaten ohne Einschränkungen gewährleistet.</strong></p><p>Seit der Inbetriebnahme vom Herbst 2010 tut das Unterwerk Tössfeld zuverlässig seinen Dienst. Ende November 2011 kam es aber in der unterirdisch unter dem Hartplatz des Schulhauses Tössfeld gelegenen technischen Anlage unerwartet zu einer Funktionsstörung in einem der beiden Transformatoren (Trafo). Dieses Element in der Grösse eines mittleren Lieferwagens wird für die Umwandlung des Stroms von einer höheren in eine tiefere Spannung benötigt.</p><p>Dank eines gut funktionierenden Frühwarn- und Sicherheitssystems konnte der Defekt schnell erkannt und der Trafo rechzeitig ausschaltet werden, bevor grösserer Schaden an der Anlage entstand. Der Trafo muss nun ausgebaut und mit einem Tieflader in das Lieferwerk nach Deutschland zur Reparatur transportiert werden. Die Funktionsstörung des Trafos - eines bisher bewährten Typs - rund eineinhalb Jahre nach Inbetriebnahme des neuen Unterwerks und während der laufenden Garantiezeit kam unerwartet. Die Gründe werden gegenwärtig zusammen mit dem Lieferanten untersucht.</p><p>Um den unterirdisch gelegenen Trafo freizulegen und aus dem Unterwerk zu heben, finden ab Anfang Februar Arbeiten auf dem Areal des Schulhauses Tössfeld statt. Anschliessend wird der Hartplatz provisorisch instand gestellt und steht der Schule sowie der Anwohnerschaft wieder zur Nutzung zur Verfügung. Nach der Reparatur, die einige Monate dauert, wird der Hartplatz abermals geöffnet. Für das Heraus- bzw. Hineinheben des rund 53 Tonnen schweren Trafos kommt jeweils ein grosser Pneukran zum Einsatz. Die Stromversorgung ist während der gesamten Zeit ohne Einschränkungen gewährleistet, da sie auf Redundanz ausgelegt ist.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Halbzeit der Planungszone Neuhegi-Grüze</title>
			<link>http://stadt.winterthur.ch/info/news/news-detail/article/halbzeit-der-planungszone-neuhegi-grueze/?tx_ttnews%5Byear%5D=2012&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=01&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=31&#38;cHash=ca3a514e4d73e66e95c1eaef9572800a</link>
			<description>Die Arbeiten im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze kommen gut voran. Die Planungen schaffen die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Die Arbeiten im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze kommen gut voran. Die Planungen schaffen die Voraussetzungen für das angestrebte attraktive Stadtzentrum mit gemischten Nutzungen (mit Schwerpunkt Arbeiten), dichter Bebauung und hochwertiger Freiraumstruktur. Bei Halbzeit der Planungszone zeichnet sich ab, wie das künftige Verkehrsaufkommen konkret bewältigt werden soll und wie die Inhalte der verschiedenen Teilprojekte rechtlich gesichert werden sollen.</strong></p><p>Im Juli 2010 ist die Planungszone Neuhegi-Grüze auf Antrag der Stadt Winterthur durch die kantonale Baudirektion rechtsgültig festgesetzt worden. Dank der Planungszone gewinnt die Stadt die notwendige Zeit, um die vorhandenen Planungen zu vertiefen und grundeigentümerverbindlich zu sichern. In den letzten eineinhalb Jahren haben die involvierten städtischen Stellen mit Hochdruck an den verschiedenen Teilprojekten gearbeitet. Dabei wurden auch die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer direkt einbezogen. Bei Halbzeit der Planungszone lässt sich festhalten, dass alle Teilprojekte auf Kurs sind.</p><h4>Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer in Bearbeitung</h4><p>Die künftige Abwicklung des Verkehrs im Gebiet Neuhegi-Grüze ist von zentraler Bedeutung. Grundlage bildet das städtische Gesamtverkehrskonzept (sGVK), das berücksichtigt, dass Neuhegi-Grüze zum zweiten urbanen Zentrum wird. Um eine effiziente Verkehrserschliessung sicherzustellen, werden verschiedene konkrete Lösungen angestrebt:<ul><li>Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist eine neue Strasse als Zentrumserschliessung in Richtung Autobahnanschluss Oberwinterthur vorgesehen. Demnächst wird sich der Stadtrat für eine Linienführung entscheiden. Ab 2018 soll die Zentrumserschliessung realisiert werden.</li><li>Für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr soll die Querung Grüze, deren Machbarkeit abgeklärt ist, als Bestandteil des ÖV-Hochleistungskorridors ab 2018 gebaut werden.</li><li>Für den Langsamverkehr sind durchgehende, attraktive Verbindungen und die Vernetzung mit den umliegenden Quartieren in Planung.</li></ul>Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Verkehrsbewältigung weitere Planungen am Laufen. So sollen stark verkehrserzeugende Nutzungen wie neue Fachmärkte im Bereich der Planungszone ausgeschlossen werden. Zudem sieht der Entwurf der zu revidierenden Parkplatzverordnung angepasste Regelungen für die Gebiete Neuhegi-Grüze und Stadtmitte vor. Die öffentliche Vernehmlassung erfolgt Mitte Jahr.</p><h4>Freiraumkonzept für attraktiven Stadtteil</h4><p>Ein Hauptaugenmerk im Gesamtgebiet - um einen attraktiven Stadtteil zu gewährleisten und eine dichte Bebauung zu ermöglichen - liegt auf der Erstellung einer hochwertigen Freiraumstruktur. Ziel ist unter anderem die Realisierung eines durchgehenden Grünraumrings entlang den Gleisen. Mittlerweile wurden Regeln zur Sicherung des gebietsübergreifenden Freiraumkonzepts erarbeitet. Diese sollen ergänzend in der Bauordnung geregelt werden. Anvisiert ist eine öffentliche Auflage im Juni 2012.</p><h4>Rahmengestaltungspläne für Umfelder bei Bahnhöfen Grüze und Hegi</h4><p>Weitere Teilprojekte von besonders grosser Bedeutung sind die Planungen im Umfeld der Bahnhöfe Grüze und Hegi:<br /><li>Mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern im Gebiet des Bahnhofs Grüze konnte im Rahmen einer Workshopreihe eine Absichtserklärung betreffend gemeinsames Vorgehen unterzeichnet werden. Anlässlich der Workshops wurden die oberirdische Querung Grüze und die entwickelten Bebauungsstudien vertieft behandelt. Weiter verfolgt wird ausserdem der Ansatz, die bestehende Fussgängerunterführung zu einer Veloquerung auszubauen.</li><li>Im Umfeld der S-Bahn-Station Hegi gilt es, die wichtigsten Strukturen und Nutzungen zu sichern. Es wird eine Mischnutzung angestrebt, wobei der Wohnanteil beschränkt und die Ansiedlung von vielen Arbeitsplätzen ermöglicht werden soll.</li></ul><br />Für beide Teilprojekte steht nun deren eigentümerverbindliche Sicherung an. Diese soll über Rahmengestaltungspläne erfolgen, die im Juni öffentlich aufgelegt werden.</p><h4>Massnahmen zur Erfüllung der Anliegen des Gemeinderats</h4><p>Die laufenden Planungen stehen überdies im Einklang mit der Forderung des Parlaments, die Arbeitsplatzzonen nicht zu verkleinern. Die Arbeitsplätze sollen weiterhin dominieren - und zwar im Verhältnis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 zu 1. Dies soll unter anderem erreicht werden durch die weitgehende Beibehaltung der Industriezone, den Ausschluss von grösseren Verkaufsnutzungen sowie die Begrenzung des Wohnanteils in bestehenden und neuen Mischzonen.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
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