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Neue Besoldungsordnung für städtische Lehrpersonen

Winterthur, 27. Januar 2012 - Der Stadtrat legt dem Grossen Gemeinderat eine Revision der 20-jährigen Besoldungsordnung für die städtischen Lehrpersonen vor. Die kantonalen Vorgaben, die der Besoldungsordnung aus dem Jahre 1992 zugrunde gelegt worden waren, haben in den letzten Jahren einige weitreichende Änderungen erfahren.

Die Lehrpersonen der städtischen Schulen (Sonderschulen, Berufsvorbereitungsjahre, Metallarbeiterschule) sowie ein Teil der Lehrpersonen an der Volksschule (Lehrpersonen für Therapien, Deutsch als Zweitsprache und Lehrpersonen mit kleinen Pensen) werden von der Stadt Winterthur als städtische Lehrpersonen angestellt. Daneben arbeiten in der Stadt Winterthur an der Volksschule auch kantonal angestellte Lehrpersonen, für die der Kanton die Anstellungsbedingungen festlegt.

Bereits die Besoldungsordnung von 1992 legte den städtischen Einreihungen die für diese kantonalen Lehrpersonen geltenden Lohnskalen zugrunde. Die beantragte neue Besoldungsordnung hält an der Übernahme der kantonalen Lohnskalen fest und erklärt die kantonalen Einreihungen, soweit möglich, für die städtischen Lehrpersonen als direkt anwendbar. Die von den kantonalen Lohnskalen nicht erfassten Tätigkeiten, wie z.B. Erteilen von Deutsch als Zweitsprache und Therapien oder Unterrichten an Sonderschulen und Berufsvorbereitungsjahren, sollen künftig vom Stadtrat in die kantonalen Lohnskalen eingereiht werden. Damit soll erreicht werden, dass Lohnrevisionen des Kantons auch für die städtischen Lehrpersonen innert nützlicher Frist nachvollzogen werden können.

Ein wichtiges Anliegen der Vorlage stellt - neben dem Nachvollzug von kantonalen Lohnrevisionen und der Vereinfachungen der Anpassung der städtischen Vorgaben an künftige Änderungen der kantonalen Grundlagen - die Vereinheitlichung der Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen der drei berufsvorbereitenden Schulen dar. Dies betrifft die Lehrpersonen der Berufswahlschule, der Werkjahrschule und der Hauswirtschaftlichen Fortbildungsschule. Entsprechend der kantonalen Regelung der Berufsvorbereitungsjahre soll auch in der Stadt Winterthur eine besoldungsmässige Anbindung aller drei Schulen an die Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsschulen) vorgenommen werden.

Der Nachvollzug der kantonalen Lohnrevisionen führt insbesondere im Bereich der Sonderschulen zu höheren Lohnkosten. Auch die Anbindung der Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen der Berufsvorbereitungsjahre an die Sekundarstufe II hätte an sich höhere Lohnkosten zur Folge. Die entstehenden Mehrkosten können jedoch durch eine Senkung der Unterrichtslektionen für Schülerinnen und Schüler an den Berufsvorbereitungsjahren auf das vom Kanton vorgeschriebene Niveau von 32 Lektionen (aktuell max. 36 Lektionen) mehr als kompensiert werden. Trotz der höheren Lohnkosten im Bereich der Sonderschulen entstehen daher durch die Besoldungsrevision keine Mehrkosten.

Es wird angestrebt, die erforderlichen Arbeiten an den Ausführungsbestimmungen bis Ende Schuljahr 2011/12 abzuschliessen, so dass die Neuerungen ab Schuljahr 2012/13 in Kraft gesetzt werden können. (Schule Winterthur)

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