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Mehrkosten für auswärtige Sonderschulung
Winterthur, 03. Februar 2012 - Der Stadtrat hat die Mehrkosten von 1,8 Millionen Franken für die auswärtige Sonderschulung als gebunden erklärt und den Kredit in eigener Kompetenz bewilligt. Die Kostenüberschreitung ist entstanden, weil im vergangenen Jahr 40 statt wie angenommen 20 zusätzliche Platzierungen nötig wurden. Die Gesamtkosten der Stadt Winterthur für die auswärtigen Sonderschulungen betragen 10,765 Millionen Franken.
Die Stadt Winterthur führt drei Sonderschulen: Die Heilpädagogische Schule für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung (Michaelschule), die Schule für Kinder und Jugendliche mit cerebraler Lähmung (Maurerschule) sowie die Schule in Kleingruppen für Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten. Die Kleingruppenschule verfügt über 21 Plätze für Schülerinnen und Schüler ab der 6. Primarklasse. In erster Linie werden Winterthurer Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen in die städtischen Sonderschulen eingeteilt. Grundlage dafür sind eine schulpsychologische Abklärung mit entsprechender Empfehlung sowie ein Zuweisungsentscheid der Zentralschulpflege.
In einigen Fällen können die städtischen Sonderschulen keine angemessene Schulung bieten. Es handelt sich insbesondere um Schulungen für Kinder und Jugendliche mit Seh- und/oder Hörbehinderung, mit gravierenden psychischen Störungen oder mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten in Kombination mit Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten. Deshalb ist die Stadt Winterthur auf zusätzliche Angebote auswärtiger Institutionen angewiesen. Rund 190 Winterthurer Kinder und Jugendliche besuchen derzeit eine auswärtige Sonderschule. Rund 20 Prozent davon aufgrund einer Sehbehinderung, einer Überweisung durch die Jugendanwaltschaft oder aus sozialen respektive medizinischen Gründen.
Vor allem im Bereich Verhaltensauffälligkeiten in Kombination mit Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten ist eine Zunahme an Sonderschulbedürftigkeit festzustellen. Im Kanton Zürich betrug das entsprechende Wachstum in den letzten zehn Jahren gemäss Bildungsstatistik 68 Prozent. Leider ist festzustellen, dass immer jüngere Kinder Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Selbst im Kindergarten gibt es Schülerinnen und Schüler, die sich beim heute vorhandenen Ressourcenangebot nicht integrieren lassen. Für diese Kinder hat Winterthur kein eigenes Sonderschulangebot.
Das Wachstum in der Sonderschulung ist kein spezielles Winterthurer Phänomen. Im Kanton Zürich beträgt der Zuwachs in der Sonderschulung in den letzten zehn Jahren insgesamt 43 Prozent. In Winterthur werden rund 3,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen unterrichtet (Tagessonderschulen, ohne Heimplatzierungen). Diese Quote ist vergleichbar mit derjenigen in anderen Städten. Die steigende Anzahl von Sonderschulungen ist mit wesentlichen Kostensteigerungen verbunden und läuft der integrativen Ausrichtung der Volksschule zuwider. Die Zentralschulpflege will dem Zuwachs begegnen, indem sie keine neuen, separativen Sonderschulangebote zulassen wird. In Zukunft sollen die finanziellen Ressourcen, welche durch eine Sonderschulplatzierung aufgewendet werden müssen, vermehrt in die Regelschule umgelagert werden. Dadurch kann vielen Kindern und Jugendlichen eine integrative Schulung ermöglicht und eine Stabilisierung der Anzahl Sonderschulungen erreicht werden. Eine schnelle Verbesserung der Situation ist jedoch nicht zu erwarten, da die Ursachen und der Kontext von Sonderschulzuweisungen in der Regel sehr komplex sind und mittelfristig mit einem weiteren Zuwachs zu rechnen ist. Sonderschulungen sollen möglichst in integrativen Schulformen durchgeführt werden (integrierte Sonderschulung). Dies ist eine kurzfristig realisierbare Zielsetzung, welche in Winterthur seit einigen Jahren erfolgreich verfolgt und umgesetzt wird.






