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Halbzeit der Planungszone Neuhegi-Grüze

Winterthur, 31. Januar 2012 - Die Arbeiten im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze kommen gut voran. Die Planungen schaffen die Voraussetzungen für das angestrebte attraktive Stadtzentrum mit gemischten Nutzungen (mit Schwerpunkt Arbeiten), dichter Bebauung und hochwertiger Freiraumstruktur. Bei Halbzeit der Planungszone zeichnet sich ab, wie das künftige Verkehrsaufkommen konkret bewältigt werden soll und wie die Inhalte der verschiedenen Teilprojekte rechtlich gesichert werden sollen.

Im Juli 2010 ist die Planungszone Neuhegi-Grüze auf Antrag der Stadt Winterthur durch die kantonale Baudirektion rechtsgültig festgesetzt worden. Dank der Planungszone gewinnt die Stadt die notwendige Zeit, um die vorhandenen Planungen zu vertiefen und grundeigentümerverbindlich zu sichern. In den letzten eineinhalb Jahren haben die involvierten städtischen Stellen mit Hochdruck an den verschiedenen Teilprojekten gearbeitet. Dabei wurden auch die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer direkt einbezogen. Bei Halbzeit der Planungszone lässt sich festhalten, dass alle Teilprojekte auf Kurs sind.

Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer in Bearbeitung

Die künftige Abwicklung des Verkehrs im Gebiet Neuhegi-Grüze ist von zentraler Bedeutung. Grundlage bildet das städtische Gesamtverkehrskonzept (sGVK), das berücksichtigt, dass Neuhegi-Grüze zum zweiten urbanen Zentrum wird. Um eine effiziente Verkehrserschliessung sicherzustellen, werden verschiedene konkrete Lösungen angestrebt:

  • Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist eine neue Strasse als Zentrumserschliessung in Richtung Autobahnanschluss Oberwinterthur vorgesehen. Demnächst wird sich der Stadtrat für eine Linienführung entscheiden. Ab 2018 soll die Zentrumserschliessung realisiert werden.
  • Für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr soll die Querung Grüze, deren Machbarkeit abgeklärt ist, als Bestandteil des ÖV-Hochleistungskorridors ab 2018 gebaut werden.
  • Für den Langsamverkehr sind durchgehende, attraktive Verbindungen und die Vernetzung mit den umliegenden Quartieren in Planung.

Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Verkehrsbewältigung weitere Planungen am Laufen. So sollen stark verkehrserzeugende Nutzungen wie neue Fachmärkte im Bereich der Planungszone ausgeschlossen werden. Zudem sieht der Entwurf der zu revidierenden Parkplatzverordnung angepasste Regelungen für die Gebiete Neuhegi-Grüze und Stadtmitte vor. Die öffentliche Vernehmlassung erfolgt Mitte Jahr.

Freiraumkonzept für attraktiven Stadtteil

Ein Hauptaugenmerk im Gesamtgebiet - um einen attraktiven Stadtteil zu gewährleisten und eine dichte Bebauung zu ermöglichen - liegt auf der Erstellung einer hochwertigen Freiraumstruktur. Ziel ist unter anderem die Realisierung eines durchgehenden Grünraumrings entlang den Gleisen. Mittlerweile wurden Regeln zur Sicherung des gebietsübergreifenden Freiraumkonzepts erarbeitet. Diese sollen ergänzend in der Bauordnung geregelt werden. Anvisiert ist eine öffentliche Auflage im Juni 2012.

Rahmengestaltungspläne für Umfelder bei Bahnhöfen Grüze und Hegi

Weitere Teilprojekte von besonders grosser Bedeutung sind die Planungen im Umfeld der Bahnhöfe Grüze und Hegi:

  • Mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern im Gebiet des Bahnhofs Grüze konnte im Rahmen einer Workshopreihe eine Absichtserklärung betreffend gemeinsames Vorgehen unterzeichnet werden. Anlässlich der Workshops wurden die oberirdische Querung Grüze und die entwickelten Bebauungsstudien vertieft behandelt. Weiter verfolgt wird ausserdem der Ansatz, die bestehende Fussgängerunterführung zu einer Veloquerung auszubauen.
  • Im Umfeld der S-Bahn-Station Hegi gilt es, die wichtigsten Strukturen und Nutzungen zu sichern. Es wird eine Mischnutzung angestrebt, wobei der Wohnanteil beschränkt und die Ansiedlung von vielen Arbeitsplätzen ermöglicht werden soll.

  • Für beide Teilprojekte steht nun deren eigentümerverbindliche Sicherung an. Diese soll über Rahmengestaltungspläne erfolgen, die im Juni öffentlich aufgelegt werden.

    Massnahmen zur Erfüllung der Anliegen des Gemeinderats

    Die laufenden Planungen stehen überdies im Einklang mit der Forderung des Parlaments, die Arbeitsplatzzonen nicht zu verkleinern. Die Arbeitsplätze sollen weiterhin dominieren - und zwar im Verhältnis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 zu 1. Dies soll unter anderem erreicht werden durch die weitgehende Beibehaltung der Industriezone, den Ausschluss von grösseren Verkaufsnutzungen sowie die Begrenzung des Wohnanteils in bestehenden und neuen Mischzonen.(Stadtentwicklung)

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