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Gegenvorschlag zur Volksinitiative
Winterthur, 25. März 2010 - Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Winterthur". Er tut dies in Form einer Ergänzung des Kapitels Verkehr im kommunalen Richtplan mit verkehrspolitischen Leitlinien. Heisst der Grosse Gemeinderat diesen Gegenvorschlag gut, wird der Stadtrat das öffentliche Anhörungs- und Einwendungsverfahren durchführen und danach die Festsetzung beim Grossen Gemeinderat beantragen. Zu einer Volksabstimmung kommt es, wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird oder wenn gegen die Festsetzung der Richtplanergänzung das fakultative Referendum ergriffen wird. Eine Volksabstimmung würde voraussichtlich am 27. November 2011 stattfinden.
Der Stadtrat unterstützt die generelle Stossrichtung der Initiative. Der von den Initianten verlangte generelle Verzicht auf Neu- und Ausbau von Hauptverkehrsstrassen, wenn sie eine Erhöhung der Kapazität für den motorisierten Individualverkehr zur Folge haben, und die jährliche Berichterstattung an den Grossen Gemeinderat sind jedoch aus Sicht des Stadtrates zu absolut formuliert und können in dieser Form nicht unterstützt werden:
Nach Ansicht des Stadtrates braucht es unter anderem eine bessere Anbindung des motorisierten Individualverkehrs beim kantonalen Zentrumsgebiet Oberwinterthur/Grüze an das Hochleistungsstrassennetz. Dies ist nur mit einem punktuellen Netz- resp. Kapazitätsausbau möglich. Aus diesem Grund kann der Stadtrat die in der Initiative gestellte Forderung, dass Neu- und Ausbauten von Hauptverkehrsstrassen auf Stadtgebiet nur unter der Bedingung zulässig sind, dass sich auf der entsprechenden Verkehrsachse die Kapazität für den motorisierten Individualverkehr nicht erhöht, nicht erfüllen.
Die Initiative verlangt, dass der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat jährlich Bericht über die getroffenen Massnahmen erstattet. Diese Forderung würde ein sehr aufwändiges Monitoring über die Veränderungen des Modal Split beinhalten. (Modal Split wird in der Verkehrsstatistik die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel genannt.) Die personellen und finanziellen Ressourcen dafür sind in der Stadt Winterthur nicht vorhanden. Im Übrigen zweifeln Fachleute auch den Sinn und die Wirkung eines jährlichen Monitorings in diesem Bereich an, weil sich der Modal Split in einem Jahr nur marginal verändert. Der Stadtrat kann die Forderung der Initianten nach einer jährlichen Berichterstattung somit nicht erfüllen.
Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Gemeinderat die Ablehnung der Initiative und die Gutheissung eines Gegenvorschlags in Form einer Ergänzung des Kapitels Verkehr im kommunalen Richtplan mit verkehrspolitischen Leitlinien. Der Gegenvorschlag basiert auf der Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität (vgl. Medienmitteilung vom 28. Januar 2010 ) und nimmt wesentliche Elemente wie die Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs auf. Die Leitlinien wurden mit der Vertreterin und den Vertretern des Initiativkomitees diskutiert.
Wenn der Grosse Gemeinderat den Gegenvorschlag gutheisst, wird der Stadtrat beauftragt, das für die Richtplanergänzung nötige öffentliche Anhörungs- und Einwendungsverfahren gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) durchzuführen und dem Grossen Gemeinderat danach Antrag für die definitive Festsetzung zu stellen. Nach erfolgter Festsetzung wird die Richtplanergänzung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Volksabstimmung zur Annahme unterbreitet.
Zur abschliessenden Volksabstimmung kommt es, solange die Volksinitiative nicht zurückgezogen ist oder wenn das fakultative Referendum gegen den Festsetzungsbeschluss ergriffen wird.
Antrag an den Grossen Gemeinderat (Geschäft 2010-23)






